Zuletzt gegründete Genossenschaften im PDG
- Energiegenossenschaften
- Dienstleistungsgenossenschaften
- Wohnungsbaugenossenschaften
(Referenzgenossenschaften nennen wir Ihnen auf Anfrage)
DIE GRÜNDUNGSPHASEN
1. Gründungsinitative
Gern beraten wir Sie von der Wahl der Rechtsform bis hin zur Entwicklung eines Businessplanes.
2. Gründungsversammlung
Im Vorfeld der Gründungsversammlung erarbeiten wir mit Ihnen zusammen die genossenschaftsspezifischen Besonderheiten und Arbeitshilfen für eine erfolgreiche Gründung und Eintragung Ihrer Genossenschaft.
3. Gründungsprüfung
Im Ergebnis der Gründungsprüfung steht unsere gutachtliche Äußerung gem. § 11 Abs. 2 GenG, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist.
Alle hierfür erforderlichen Unterlagen und wesentlichen Steps finden Sie hier.
4. Eintragung
Nach erfolgreicher Eintragung ins Genossenschaftsregister ist die Genossenschaft ordentliches Mitglied im PDG.
Hierfür stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
WIR BERATEN SIE
Bei der Gründung einer Genossenschaft stehen Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zur Seite. Mit unserer Erfahrung gestalten wir Ihren Gründungsprozess schnell und erfolgreich.
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