Unsere Kernkompetenz ist die Genossenschaftliche Pflichtprüfung
Wir arbeiten mit unseren Mitgliedern zusammen an gemeinsamen Zielen, die über die gesetzlichen Anforderungen an die Prüfung nach § 53 GenG hinausgehen. Zusammen erhöhen wir Ihre Sicherheit, schaffen Zusatznutzen für Ihre Mitglieder und mindern Ihre Prüfungsbelastung vor Ort.
Mit dem uneingeschränkten Prüfungsrecht und unseren fachlich geeigneten Prüfern verfügen wir über die qualitativen Voraussetzungen für eine gesetzliche Prüfungsdurchführung gemäß dem KWG, HGB und GenG.
Für konkrete Fragen kontaktieren Sie uns bitte hier.