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HISTORIE

Der PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e.V. wurde am 21.09.2006 unter dem Namen “Prüfungsverband Deutscher Genossenschaften e.V.” in Erfurt gegründet. Am 26.02.2007 wurde ihm vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit (TMWTA) das gesetzliche Prüfungsrecht verliehen. Im Jahre 2008 erfolgte die Umbenennung in PDG Genossenschaftlicher Prüfungsverband e.V.
Die Satzung unseres Prüfungsverbandes finden Sie hier.

PHILOSOPHIE

Ausdruck unserer Philosophie ist es, Ihnen aufgrund unserer schlanken Verwaltungsstruktur eine Mitgliedschaft zu fairen Konditionen zu bieten.
Ebenso besteht unser Konzept darin, für unsere Mitglieder qualitativ hochwertige Leistungen zu wettbewerbsfähigen Honoraren zu erbringen.

Mitgliederkreis

Der PDG Genossenschaftliche Prüfungsverband e.V. besitzt das uneingeschränkte Prüfungsrecht für Genossenschaften aller Größen und Branchen.
Der Kreis unserer Mitglieder besteht aus Wohnungsbaugenossenschaften, Agrargenossenschaften, Handelsgenossenschaften, Kreditgenossenschaften, Dienstleistungsgenossenschaften und Energiegenossenschaften.
Wir verfügen über die qualitativen Voraussetzungen für eine gesetzliche Prüfungsdurchführung gemäß dem KWG, HGB und GenG. Die uns bundesweit angeschlossenen Kreditgenossenschaften / Banken wurden als ordentliche Mitglieder aufgenommen und werden seither durch unsere langjährig erfahrenen Prüfer betreut und geprüft.

Registrierung als gesetzlicher Abschlussprüfer

Mit Inkrafttreten des Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) wurde der PDG von Amts wegen als gesetzlicher Abschlussprüfer in das Berufsregister eingetragen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 WPO).
Prüfungsverbände sind nach § 63e GenG verpflichtet, sich grundsätzlich im Abstand von jeweils sechs Jahren einer Qualitätskontrolle nach Maßgabe der §§ 63f GenG und 63g GenG zu unterziehen.
Der PDG hat alle drei Jahre eine Qualitätskontrollprüfung nach § 63e GenG durchzuführen. Grund hierfür ist, dass der PDG seit dem Jahr 2015 Kreditgenossenschaften, sog. CRR-Kreditinstitute, prüft.
Die letzte Qualitätskontrolle wurde im Jahr 2021 durchgeführt.
Im Ergebnis ist der Verband weiterhin berechtigt, Prüfungen nach § 53 GenG und betriebswirtschaftliche Prüfungen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beauftragt werden, durchzuführen. Unser Qualitätssicherungssystem steht mit den gesetzlichen oder satzungsmäßigen Anforderungen im Einklang.
Ferner ist der PDG selbst als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert und befähigt, bei Berufsangehörigen Qualitätskontrollprüfungen durchzuführen.

Transparenzbericht

Den Transparenzbericht 2017 für das Geschäftsjahr 2016 finden Sie hier.
Den Transparenzbericht 2018 für das Geschäftsjahr 2017 finden Sie hier.
Den Transparenzbericht 2019 für das Geschäftsjahr 2018 finden Sie hier.
Den Transparenzbericht 2020 für das Geschäftsjahr 2019 finden Sie hier.
Den Transparenzbericht 2021 für das Geschäftsjahr 2020 finden Sie hier.
Den Transparenzbericht 2022 für das Geschäftsjahr 2021 finden Sie hier.
Den Transparenzbericht 2023 für das Geschäftsjahr 2022 finden Sie hier.

UNSER VORSTAND

Jörg Dersch
Dipl. Volksw.

Jörg Dersch

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Matthias Veit
Dipl.-Kfm.

Matthias Veit

Wirtschaftsprüfer
Tobias Kylian
Dipl.-Betriebsw. (FH)

Tobias Kylian

VERTRAUEN – SICHERHEIT – QUALITÄT

Als gesetzlicher Prüfungsverband mit Berufsträgern aus der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung bieten wir unseren Mitgliedern das gesamte Leistungsspektrum, das eine Genossenschaft aufgrund gesetzlicher Vorschriften benötigt.

Unsere Leistungen